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Mai 2023 – Dr. Strobel wird zum Gutachter der Zahnärztekammer berufen

Herrn Dr. Strobels Fachkompetenz ist auch außerhalb unserer Praxis gefragt. Ende März wurde er von der Landeszahnärztekammer Hessen zu deren Gutachter berufen.

Gutachter sind als neutrale Sachverständige tätig, um zahnärztliche Behandlungen zu beurteilen. Im Falle von Herrn Dr. Strobel handelt es sich insbesondere um die Gebiete der Implantologie, oralen Chirurgie sowie Prothetik. Im Rahmen von Schlichtungsverfahren soll mit ihrer Hilfe im Falle von Unstimmigkeiten zwischen Zahnarzt und Patient eine gütliche Einigung erzielt werden. Zur Erfüllung dieser anspruchs- und verantwortungsvollen Aufgabe müssen Gutachter in den entsprechenden Fachgebieten fortgebildet sein und über umfangreiche Kenntnisse sowie langjährige Erfahrung verfügen.

Bei strittigen Verfahren greifen Gerichte und Rechtsanwälte meist auf die Fachkompetenz von Gutachtern zurück. Ihr Urteil unterstützt maßgeblich die Rechtsprechung.

Die Gutachtertätigkeit von Herrn Dr. Strobel wird auf unserer Website mit dem entsprechenden Siegel gekennzeichnet.